Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes. Er hat darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verhalten. Er belehrt über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen die Arbeitnehmer bei der Arbeit ausgesetzt sind. Der Betriebsarzt berät den Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung, nimmt an Betriebsbegehungen und ASA-Sitzungen teil. Darüber hinaus führt der Betriebsarzt Sprechstunden durch, in welchen Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbmedVV und andere Untersuchungen stattfinden. Hierbei steht die ärztliche Beratung im Vordergrund. Regelmäßig werden darüber hinaus technische Untersuchungen (z.B. Sehtest, Hörtest, etc.) bei den Mitarbeitern durchgeführt.