Die Themen Prävention und Gesundheit der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen für immer mehr Arbeitgeber einen hohen Stellenwert ein. Dies ist insbesondere der stetig zunehmenden Arbeitsbelastung, dem anhaltenden Fachkräftemangel und nicht zuletzt dem demografischen Wandel geschuldet. Nimmt die Geschäftsführung betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig ernst, fühlen sich die Mitarbeiter sicher, gut versorgt und wertgeschätzt. Das wirkt sich positiv auf das Betriebsklima aus, steigert die Motivation, stabilisiert die seelische und körperliche Gesundheit und bindet qualifizierte Arbeitnehmer an das Unternehmen. Krankheitsbedingte Fehlzeiten können hierdurch reduziert werden.

Ganz unabhängig von der Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens ist die Bestellung eines Betriebsarztes vorgeschrieben, sobald mindestens ein Angestellter beschäftigt wird. Werden die vielfältigen gesetzlichen Vorgaben ignoriert, drohen über kurz oder lang Konsequenzen seitens der Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämter und anderer Behörden, die das Unternehmen finanziell erheblich treffen können. Auch die Implementierung eines Qualitätsmanagements nach EFQM oder ISO 9001 ist ohne schriftliche Bestellung eines Betriebsarztes nicht möglich.