Betreuungsvertrag
Als inhabergeführtes, regional verwurzeltes Dienstleistungsunternehmen liegen unsere Stärken in der persönlichen und passgenauen Betreuung unserer Kunden. Entsprechend Ihrer Anforderungen erstellen wir für Sie individuelle Lösungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie vorrangig daran interessiert sind, Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen herzustellen oder ob Sie einen kompetenten und erfahrenen Partner suchen, um erforderliche Vorsorgeuntersuchungen oder auch umfangreichere Maßnahmen wie z.B. die Implementierung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements umzusetzen.
Einen Überblick über unser Leistungsspektrum finden Sie hier.
Nach ASiG §2 und DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber gehalten, schriftlich einen Betriebsarzt zu bestellen. In dieser Hinsicht machen wir es Ihnen leicht: Nach Klärung der wichtigsten Details erhalten Sie von uns einen maßgeschneiderten Betreuungsvertrag – egal welche Form und welchen Umfang der betriebsärztlichen Betreuung nach DGUV V2 Sie wählen.
Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können benötigen wir insbesondere folgende Informationen:
- Name der Unternehmens, Anschrift und Kontaktinformationen
- Branchenzugehörigkeit / Gewerbeart
- Ihr WZ-Schlüssel (siehe DGUV V2, Anlage 2, oder über Ihre Berufsgenossenschaft erfragen)
- Die Anzahl Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich Voll- und Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zeitarbeiter)
- Datum des gewünschten Betreuungsbeginns
In vielen Fällen sind diese Informationen für uns bereits ausreichend, um ein erstes Angebot zu Ihrer Orientierung zu erstellen. Sollten wir weitere Informationen benötigen, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf um uns abzustimmen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage: