Für alle Unternehmen ab einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter gilt: Jeder Mitarbeiter ist durch einen Betriebsarzt zu betreuen (§2 ASiG), darüber hinaus hat jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen (§5 ASiG). Die Übertragung von Aufgaben regeln §3 und §6 des ASiG.
Ziel der DGUV Vorschrift 2 ist es, Vorkehrungen gegen Arbeitsunfälle zu treffen, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten zu verhindern und gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen zu verhindern.
Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die Formen der Betreuung ebenso wie die Inhalte der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.