Online Terminbuchung für Covid-Impftermine

Liebe Impfinteressierte,

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns an der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission STIKO orientieren.

Die STIKO empfiehlt gesundheitlich besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion) und wenn das letzte dieser immunologischen Ereignisse länger als 6 Monate zurückliegt.

Demnach sollen laut STIKO derzeit folgende Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung erhalten:

Personen ab 60 Jahren

Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung gemäß bestehender STIKO-Empfehlung

BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Kontakt zu PatientInnen und BewohnerInnen).

(Epidemiologisches Bulletin 33/2022 vom 18.08.2022) hier nachlesen

Sollten Sie nicht zu einer der genannten Personengruppen gehören, aber dennoch eine Auffrischung mit dem angepassten Covid Impfstoff explizit wünschen, lassen Sie sich gerne bei uns einen Termin zu einer Individuellen ärztlichen Beratung geben. Ob nach dem Arztgespräch eine Impfung erfolgt oder nicht liegt in der Entscheidung des impfenden Arztes. Die Impfung außerhalb der STIKO Empfehlung erfolgt gegebenenfalls auf eigenes Risiko.

Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass wir eine Betriebsärztliche Praxis sind und daher nur Personen ab 16 jahren Impfen sofern diese in einem Arbeitsverhältnis zu einem unserer Kund:innen stehen.

In der Pressemitteilung vom 20.09.2022 gab die STIKO bekannt, dass die Auffrischungsimpfung vorzugsweise mit dem angepassten Impstoff BA.1 oder BA.4-5 durchgeführt werden sollte.

Bitte Bringen Sie zum Impftermin den ausgefüllten und unterschriebenen Anamnese- und Einwilligungsbogen mit