Seit dem 01. Oktober gibt es eine neue Regelung bezüglich der Eignung für Berufskraftfahrer:innen.

Demnach stellt der Betriebsarzt nicht wie bisher eine Eignung aus, sondern erstellt lediglich ein gesundheitliches Gutachten. Über Eignung oder nicht-Eignung entscheidet dann die Fahrerlaubnisbehörde. Durch die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung wird in Zukunft auch bei stabilen chronischen Erkrankungen eine gutachterliche Stellungnahme notwendig. Das bedeutet, dass sich insbesondere Personen mit chronischen Erkrankungen deutlich früher um eine Verlängerung der Fahrerlaubnis bemühen sollten als bisher.

 

Quellen:

https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/recht-geld/berufskraftfahrer-aerzte-duerfen-fahrtauglichkeit-nicht-mehr-bewerten-3271510

 

Gesetztesgrundlage:

 

FeV: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html

Anlage 4: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

Anlage 4a: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4a.html

Anlage 5: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_5.html