Jeder Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass für seine Firma eine Gefährdungsbeurteilung angefertigt wird. Dem Unternehmer bietet sich durch die Gefährdungsbeurteilung die Chance, Arbeitsplätze und Abläufe sicherer und gesundheitsgerechter zu gestalten und so das Wohlergehen der Firma zu erhöhen.
Wie die Gefährdungsbeurteilung konkret durchzuführen ist, schreibt das Gesetz nicht detailliert vor. Informationen zu den Gefährdungen werden beispielsweise in Begehungen der Arbeitsstätte und in Gesprächen mit den jeweiligen Mitarbeitern erlangt.
Individuelle Vorlagen und Checklisten, z.B. von der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, helfen dabei, die Gefährdungsbeurteilung zu strukturieren. Die ausgefüllten Dokumente ergänzen die allgemeinen Unterlagen des Unternehmens zum Thema Arbeitssicherheit.
Der Unternehmer wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützt. Je nach Branche, Arbeitsplatz und örtlichen Gegebenheiten erlauben die Vorschriften verschiedene Vorgehensweisen. Auch wenn es den einen „richtigen“ Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nicht gibt, sind doch bestimmte Grundsätze verbindlich.